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Stricker Computer Service

Lukas Stricker

Schillerstraße 23

67816 Dreisen


Telefon: 0152 54247609

E-Mail: lukas@stricker-dreisen.de

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


I All­ge­meines

  1. Die nach­fol­gen­den all­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen (im Fol­gen­den „AGB“ genannt) gel­ten für alle dem Übermittelten erteil­ten Aufträge. Sie gel­ten als vere­in­bart, wenn ihnen nicht umge­hend wider­sprochen wird. Wenn der Kunde den AGB wider­sprechen will, ist dieses schriftlich bin­nen drei Werk­ta­gen zu erk­lären. Abwe­ichen­den Geschäfts­be­din­gun­gen des Kun­den wird hier­mit wider­sprochen. Abwe­ichende Geschäfts­be­din­gun­gen des Kun­den erlan­gen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Auftragnehmer diese schriftlich anerkennt.

 

II Vergü­tung

  1. Soweit der Auftragnehmer Kosten­vo­ran­schläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Pro­duk­tion Kosten­er­höhun­gen ein, sind diese vom Auftragnehmer anzuzeigen. Wird die vorge­se­hene Pro­duk­tion­szeit aus Grün­den über­schrit­ten, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, so ist eine zusät­zliche Vergü­tung auf der Grund­lage des vere­in­barten Zei­thono­rars bzw. in Form einer angemesse­nen Erhöhung des Pauschal­hono­rars zu leisten.
  2. Die Zahlung erfolgt per Rechnung oder per Barzahlung mit Quittung.
  3. Fäl­lige Rech­nun­gen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Der Auf­tragge­ber gerät in Verzug, wenn er fäl­lige Rech­nun­gen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rech­nung oder gle­ich­w­er­ti­gen Zahlungsauf­forderung begle­icht. Dem Auftragnehmer bleibt vor­be­hal­ten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fäl­ligkeit zuge­hen­den Mah­nung zu einem früheren Zeit­punkt herbeizuführen.
  4. Wird der Betrag nach vorherigem Absatz nicht bezahlt, so wird dies ohne Ausnahme zur Anzeige gebracht.


III. Leistungsumfang

  1. Die Reparaturpauschalen nach Absprache beinhalten die Instandsetzung (Arbeitszeit, Ersatzteile), die Reinigung, den Funktionstest und die Gewährleistung. In der Reparaturpauschale sind nicht enthalten: – der Austausch kompletter nicht reparabler Baugruppen (Systemboards, Scanner, Stromversorgungen) – Druckköpfe, Bildröhren, Gehäuseteile – Verbrauchs- und Verschleißmaterial.
  2. Alle zur Reparatur gegebenen Geräte, Komponenten und Teile müssen sich im reparaturfähigem (vollständig und unbeschädigt) Zustand befinden.
  3. Der Auftragnehmer hat das Recht die Reparatur von defekten Baugruppen und Teilen durch Tausch mit funktionsgleichen Teilen durchzuführen.
  4.  Bei Fehlbestellungen oder Stornierungen des Auftrages ist der Auftragnehmer berechtigt dem Kunden eine Bearbeitungsgebühr (s. Händlerpreisliste für zusätzliche Leistungen) in Rechnung zu stellen.

 

IV. Nicht durchführbare Reparatur

  1.  Kann eine Reparatur nicht zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt / abgeschlossen werden, dann ist der Auftragnehmer berechtigt den entstandenen und belegbaren Aufwand (Fehlersuchzeit gleich Arbeitszeit) in Form einer Bearbeitungsgebühr zu berechnen. Gründe für eine nicht durchführbare Reparatur sind insbesondere:
    a. der beanstandete Fehler bei der Inspektion nicht aufgetreten ist;
    b. Ersatzteile nicht zu beschaffen sind;
    c. Teile und Baugruppen so beschädigt sind, dass eine Reparatur nicht möglich ist;
    d. der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt hat;
    e. der Vertrag während der Durchführung gekündigt worden ist.
  2. Der Reparaturgegenstand braucht nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gegen Erstattung der Aufwandspauschale wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt zu werden, es sei denn, dass die vorgenommenen Arbeiten nicht erforderlich waren.
  3. Bei nicht durchführbarer Reparatur haftet der Auftragnehmer nicht für Schäden am Reparaturgegenstand, die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und für Schäden, die nicht am Reparaturgegenstand selbst entstanden sind, gleichgültig, auf welchen Rechtsgrund sich der Kunde beruft.
  4. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers oder leitender Angestellter, sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
  5. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer – außer in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit des Inhabers und leitender Angestellter – nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Der Auftragnehmer haftet nicht für Folgeschäden, mittelbare Schäden und entgangenem Gewinn.

 

    V. Daten­schutz

    Zum Geschäftsverkehr erforder­liche per­so­n­en­be­zo­gene Daten des Auftraggebers kön­nen gespe­ichert wer­den. Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewor­dene Infor­ma­tio­nen ver­traulich zu behandeln.

       

      VI. Lieferzeiten und Reklamation

      1. Der Auftragnehmer liefert seine Arbeiten zumeist bin­nen drei Arbeitswochen aus. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerun­gen kom­men, die jedoch vom Betreiber gemeldet werden. Diese betrieb­s­be­d­ingten Verzögerun­gen, sowie Verzögerun­gen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerun­gen seit­ens der Lieferengpässe oder dessen Trans­port­firma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar. Der Arbeitnehmer haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
      2. Sämtliche Arbeiten wer­den vom Auftragnehmer mit der größt­möglichen Sorgfalt und nach bestem Kön­nen aus­ge­führt, oder an andere Fir­men weit­ergegeben. Rekla­ma­tio­nen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vor­lage der bean­stande­ten Arbeit möglich. 
      3. Soll­ten im Nachhinein Reparaturen von einem anderen Unternehmen oder durch eigenständige Veränderungen an dem Gerät durchgeführt worden sein, so verfällt sofort die Garantie und die Haftung des Auftragnehmers bei Störungen, Ausfall oder ähnlichen Problemen.

       

      VII. Salvatorische Klausel

      Soweit Bedin­gun­gen der oben aufge­führten All­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen ganz oder teil­weise unwirk­sam sind oder wer­den, sind die übri­gen Bedingungen weit­er­hin wirk­sam. Die unwirk­same Bedin­gung wird durch die geset­zliche Regelung ersetzt.




      DATENSCHUTZERKLÄRUNG

      Allgemeiner Hinweis und Pflichtinformationen

       

      Benennung der verantwortlichen Stelle

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      Lukas Stricker
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      Die verantwortliche Stelle entscheidet allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (z.B. Namen, Kontaktdaten o. Ä.).

       

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      Als Betroffener steht Ihnen im Falle eines datenschutzrechtlichen Verstoßes ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde bezüglich datenschutzrechtlicher Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem sich der Sitz unseres Unternehmens befindet. Der folgende Link stellt eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten bereit: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

       

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